Grundlagen der Betriebsratsvergütung
Neubuch
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Details zum Buch
Beschreibung
Die neuen Regeln zur Betriebsratsvergütung Vorteile auf einen Blick: Verständliche Darstellung der gesetzlichen Grundlagen Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung Hinweise und Tipps für die betriebliche Praxis Betriebsräte dürfen wegen ihres Amts weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Das gilt auch für die Vergütung. Dennoch bestehen in der Praxis erhebliche rechtliche Unsicherheiten - und das nicht erst seit dem 'VW-Prozess' mit BGH-Urteil und anschließender Auseinandersetzung vor den Arbeitsgerichten. Als Reaktion auf das Urteil wird das Betriebsverfassungsgesetz mit Inkrafttreten zum 1.8.2024 geändert. Betriebsräte wie Kandidatinnen und Kandidaten für das Ehrenamt müssen wissen, worauf es bei ihrer Vergütung ankommt. Gesetzlich klargestellt wird mit der Neufassung des BetrVG: zur Bestimmung der mit dem Betriebsratsmitglied vergleichbaren Beschäftigten ist auf den Zeitpunkt der Übernahme des Betriebsratsamts abzustellen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes kann eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe vorgenommen werden die Betriebsparteien können in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Beschäftigter regeln sowohl die Konkretisierung der Vergleichbarkeit in der Betriebsvereinbarung als auch die nachfolgende einvernehmliche Festlegung der konkreten Vergleichspersonen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in Textform kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden die Maßstäbe des Begünstigung- und Benachteiligungsverbots werden konkretisiert Kernthemen des Handbuchs: Die Inhalte der Gesetzesänderung zur Betriebsratsvergütung auf einen Blick Grundlagen der Betriebsratsvergütung: Das Ehrenamt Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot Entgelt: Definition, Bestandteile Entgeltentwicklung von Betriebsratsmitgliedern Auswirkung von Sonderkarrieren auf das Entgelt Das Bilden von Vergleichsgruppen Beurteilung des Entgelts vor Gericht Wichtige Rechtsprechung Der Herausgeber: Jochen Homburg, Rechtsanwalt mit Schwerpunkten Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht sowie Tarifpolitik in der Vorstandverwaltung der IG Metall, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Frankfurt am Main
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